Gerd Kallweit:
Meine Bücher zu Politik, Religion, Kirche, Fußball
Entrüstung reicht nicht
Inhalt
Vorwort
Trennung der Staatsgewalten: Eine Idee bahnt sich ihren Weg
Gewaltenteilung pur?
Unabhängige Justiz?
Trennung pur ist nicht gewollt
Wie ticken die Parteien?
Alles in Stein gemeißelt?
Proteste und Konzepte
Trennung der Staatsgewalten + direkte Demokratie = ein Patentrezept?
Ein gesetzliches Angebot
Die Macht der Kirchen
Trennung ist nicht alles
Die Gewaltentrennung gilt als Grundlage und Kennzeichen eines
demokratisch organisierten Rechtsstaats. Aber wie weit reichen die
Trennung und damit die gegenseitige Kontrolle tatsächlich? Regierung
und regierungstragende Fraktionen des Parlaments bilden eine Einheit.
Nur die Opposition steht auf der anderen Seite der Trennungslinie. Die
Bundestagswahl wird als Kanzlerwahl organisiert und wahrgenommen.
Ministerinnen und Minister haben in der Regel einen Sitz im Parlament
und dürfen sich selbst kontrollieren.
Wo staatliche Macht ausgeübt wird, geht es um parteipolitisch geprägte
Entscheidungen. Die Parteien hebeln die Teilung der Staatsgewalten
weitgehend aus. Das betrifft Die Legislative, die Exekutive und auch
die Judikative. Wenn die Trennung zwischen den Parteien statt zwischen
den Staatsorganen verläuft, liegt das nicht im Sinne von „checks and
balances“.
Das Streben nach Macht hat sich verselbständigt. So wie
Wirtschafsunternehmen mit allen Aktivitäten auf Gewinnmaximierung
zielen, kennen die Parteien kein höheres Ziel als die Maximierung von
Wählerstimmen. Politischen Konzepten wird kaum ein Eigenwert
beigemessen, sie dienen lediglich als Mittel zum Zweck, bei den
WählerInnen zu punkten. Wahlkämpfe zeugen nicht gerade von Respekt vor
den mündigen BürgerInnen. Die Wählerschaft wird wie eine manipulierbare
Masse behandelt.
Sowohl innerparteilich als auch im Verhältnis von Politikern zur
Bevölkerung herrscht das Prinzip „oben und unten“. Entscheidungen
werden oben getroffen, wer unten steht, soll lediglich „mitgenommen“
werden. Angebliche Bürgerbeteiligung erweist sich als Schaulaufen.
Die aus der religiös geprägten Geschichte verbliebene
Obrigkeitsorientierung erlaubt den Kirchen einen starken Einfluss auf
die Politik. Die Kirchen fungieren als Macht-Apparate. Sie sind die
fünfte Staatsgewalt – wenn man die Medien als vierte bezeichnet. Das
wäre hinzunehmen, sofern die Kirchen auf ihre aus uralten Märchen
hergeleiteten Glaubensaussagen verzichteten. Kirchen ohne Glauben
könnten für die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung eintreten.
Immer wieder hat es theoretische Vorstellungen und praktische Versuche
gegeben, ein Mehr an Demokratie zu erreichen. Was sich davon bis heute
erhalten hat, gehört weitgehend zur Kategorie „Protest“. Protest kann
nur das Vorfeld politischen Mitgestaltens einnehmen. Das Wahlrecht lädt
hingegen dazu ein, Politik selbst in die Hand zu nehmen. Jede/r
Wahlberechtigte kann in dem Wahlkreis, in dem sie/er wohnt, direkt für
den Bundestag kandidieren. Versuche, diese gesetzliche Einladung zu
nutzen, haben bisher nicht zum Erfolg geführt. Was fehlte, war die
Verankerung der KandidatInnen in einer größeren Gemeinschaft im
Wahlkreis. Und die gilt es herzustellen.
Die Aufforderung, sich auf regionaler/lokaler Ebene zu politischen
Diskussionen und Aktionen zusammenzufinden, bildet den Kern des Buchs.
Als Kristallisationspunkt sollte dabei die Aufstellung einer/eines
DirektkandidatIn dienen.
Trotz des Plädoyers, die Gewaltentrennung ernst zu nehmen, enthält das
Buch auch einen Appell zur Zusammenarbeit. In gemeinsamer Anstrengung
soziale Ungerechtigkeit abzubauen, bedeutet eine Herausforderung für
die fünf Staatsgewalten. Hierzu ein konkreter Vorschlag: Die
Sozialbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sollten durch eine
umsatzbezogene Abgabe der Unternehmen ersetzt werden. Ein möglicher
Schritt zu einer verbesserten Grundsicherung und vielleicht sogar zu
einem bedingungslosen Grundeinkommen.